Mit Selektivverträgen wird die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten gestärkt. Die Verträge sind u.a. eine Ergänzung zum Hausarzt-Programm, damit alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte optimal zusammenarbeiten. Sie können verschiedene medizinische Fachgebiete umfassen. Dabei koordiniert der Hausarzt des Patienten durch eine engmaschige Vernetzung aller beteiligten Ärzte die Zusammenarbeit, damit weiter effektiv, jedoch besser strukturiert behandelt werden kann. Dadurch werden gemeinsam alle wichtigen Fragen zur Diagnose und Therapie abgeklärt und so unter anderem unnötige Doppeluntersuchungen, Krankenhausaufenthalte oder Komplikationen mit Medikamenten vermieden. Das spart unnötige zusätzliche Kosten, Behandler wie auch Patienten gewinnen an Lebensqualität.
Mit Selektivverträgen erzielen die Ärzte mehr Zeit für Beratung, eine bessere Honorierung und eine bessere Adhärenz von Seiten der Patienten. Die Patienten wiederum erhalten einen schnelleren Zugang zur evidenzbasierten, qualitätsgesicherten Diagnostik und Therapie, mehr Zeit für eine umfassende Beratung und ein organisiertes und strukturiertes Zusammenwirken der regionalen Akteure im Gesundheitswesen.
Weitere Nutzeffekte für die Ärzte sind:
Vergütung ist durchschnittlich zwischen 20 % und 40 % höher als bei der KV
Keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung
Mehr zeitlich vergütete Beratungszeit – insbesondere für chronisch Kranke und vor Therapieentscheidungen, die für die Lebensqualität entscheidend sein können.
Wirtschaftliche Sicherheit für die Praxen z.B. durch eine fest planbare Vergütung
Weitere Vorteile für die Patienten sind:
Schnelle Terminvergabe innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung beim Facharzt
In dringenden Fällen kurzfristiger Termin am selben Tag bei einem Facharzt, beim Psychotherapeuten innerhalb von drei Tagen
Reduzierung der Wartezeit in der Praxis nach Möglichkeit auf maximal 30 Minuten
Abendsprechstunde bis 20 Uhr – mindestens einmal pro Woche für Berufstätige
Zuzahlungsbefreiung bei einer Vielzahl von rabattierten Arzneimitteln
Systematik der Verträge:
Spezielle Regelungen und Kriterien für die Teilnahme der Ärzte und Versicherten
Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Anforderungen und Leistungspflichten
Spezielle Honorarsystematik und schneller Online-Abrechnungsprozess
Strukturierte Schnittstellen z.B. Überweisungsmanagement
Sozialer Dienst/Patientenbegleitung und Gesundheitsprogramme
Erfordernis der Praxis:
Ausstattung mit einer vertragskompatiblen IT
Ausstattung mit einem BMV-Ä-zertifizierten AIS
Vertragssoftware und Online Key/Konnektor zur Datenübertragung
Speziell fachärztlich apparative Ausstattung gemäß KBV Richtlinien
Anforderung an die Versicherten:
Aktive Teilnahme am HZV
Einschreibung in die gesamte Facharztebene der jeweiligen KK für mind. 12 Monate
Inanspruchnahme von teilnehmenden Fachärzten nur auf Überweisung durch den HZV-Arzt, Ausnahme sind dringende Notfälle sowie der Besuch beim Kinder- und Jugendarzt, Gynäkologen und Augenarzt.
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